Seit 2017 wird in Deutschland ein Verfahren durchgeführt, das zur Auswahl eines Standorts für die Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle führen soll. Von Beginn an gab es eine Diskrepanz zwischen den Vorgaben für das Verfahren und deren Interpretation durch die Akteure einerseits und der nach dem Standortauswahlgesetz anzustrebenden Jahreszahl 2031 für die Festlegung des Endlagerstandorts andererseits. Im November 2022 stieg die Aufmerksamkeit für diese Diskrepanz aufgrund einer Reihe von Pressemitteilungen. Zugrunde lagen Abschätzungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die auf eine Verzögerung um mehrere Jahrzehnte hinwiesen. In einem Artikel von Prof. Klaus-Jürgen Röhlig werden Hintergründe und Ursachen für diese Entwicklung dargelegt und argumentiert, warum eine Verzögerung in dieser Größenordnung nicht akzeptabel ist. Abschließend werden einige Vorschläge gemacht, die zu einer deutlich kürzeren Verfahrensdauer beitragen können. Der Artikel soll zu der jetzt begonnen und dringend notwendigen Diskussion zu Grundsatzfragen der weiteren Ausgestaltung des Standortauswahlverfahrens beitragen.
Artikel zum Zeitplan des Standortauswahlverfahrens für die Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle
Nach Pressemitteilungen der Hauptakteure des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle könnte dieses Verfahren Jahrzehnte länger dauern als ursprünglich angestrebt. In einem Artikel von Prof. Klaus-Jürgen Röhlig werden Hintergründe und Ursachen diskutiert und Vorschläge gemacht, die zu einer deutlich kürzeren Verfahrensdauer beitragen können.